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Es wird geklärt, ob Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft in der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu besteuern sind und wie die Umsatzsteuerpflicht aussieht. Die DGT erläutert, dass die Einstufung in der Einkommensteuer davon abhängt, ob der Gesellschafter im System der Selbstständigen registriert ist und welche Art von Tätigkeit die Gesellschaft ausübt.
Fragestellung: Erbetene Auskunft zur Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer für Personen (IRPF) der Vergütung für die vom Gesellschafter für die Gesellschaft erbrachten Leistungen, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Neufassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes.
In der Einkommensteuer (IRPF) stellen Vergütungen für Organfunktionen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar; erbringt der Gesellschafter professionelle Dienstleistungen und ist er im System der Selbstständigen registriert, handelt es sich um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Hinsichtlich der Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht von einer Einzelfallprüfung der Unabhängigkeit des Gesellschafters ab, wobei zu prüfen ist, ob er eigene Mittel organisiert, ob er das wirtschaftliche Risiko trägt und ob er gegenüber der Gesellschaft eine organisatorische Autonomie besitzt.
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