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V0376-18 14. Februar 2018 · SG de Tributos Kriterium gültig
IRPF · prescripción

Ein Aufforderung der AEAT unterbricht die Verjährung und setzt die Frist für die Veranlagung neu in Gang

Der Anfragende erkundigt sich, ob eine Aufforderung der AEAT bezüglich der Einkommensteuer von 2012 eine neue Verjährungsfrist für die nicht geprüften Posten eröffnet. Die DGT antwortet, dass diese Aufforderung die Verjährungsfrist unterbricht und die neue Frist mit deren Zustellung beginnt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Umfang der Verjährung, d. h. ob infolge der Prüfung ein neuer Verjährungszeitraum für die nicht geprüften Posten der Einkommensteuererklärung 2012 eröffnet wird.

Die Entscheidung der DGT

Jede von der Steuerverwaltung mit formeller Kenntnis des Verpflichteten vorgenommene Maßnahme, die zur Prüfung oder Festsetzung der Steuerpflicht führt, unterbricht die Verjährungsfrist. Nach Eintritt der Unterbrechung beginnt die Berechnung der Verjährungsfrist von neuem. In diesem Fall unterbricht die zugestellte Aufforderung sowohl das Recht zur Festsetzung als auch das Recht zur Verhängung von Sanktionen.

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