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Die Anfragende erkundigt sich nach den Grenzen und der Minderung der Bemessungsgrundlage bei Beiträgen zu Rentenplänen für ihre Kinder mit Behinderung. Die DGT stellt klar, dass Eltern die Bemessungsgrundlage um bis zu 10.000 Euro pro Jahr und Kind mindern können, wobei ein gemeinsamer Höchstbetrag von 24.250 Euro für alle zugunsten derselben Person geleisteten Beiträge einzuhalten ist.
Cuestión planteada Cuantías máximas que pueden aportar y si éstas pueden ser objeto de reducción en la base imponible del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las aportaciones a planes de pensiones para personas con discapacidad pueden reducirse en la base imponible general con un límite de 10.000 euros anuales para los parientes o tutores. El conjunto de reducciones de todas las personas que aporten a favor de una misma persona con discapacidad no puede exceder los 24.250 euros anuales. La base liquidable general no puede resultar negativa por esta reducción, pudiendo trasladarse el exceso a los cinco ejercicios siguientes.
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