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Eine Fachkraft erkundigt sich, ob sie die Anforderungen der neuen Verordnung über IT-Systeme zur Rechnungsstellung (RSIF) erfüllen muss, wenn sie Rechnungen manuell erstellt. Die DGT stellt klar, dass die RSIF nicht gilt, wenn die Rechnungsstellung handschriftlich erfolgt. Sobald jedoch ein IT-System zur Rechnungsstellung genutzt wird, müssen die Anforderungen der Verordnung erfüllt oder die Anwendung der AEAT verwendet werden.
Cuestión planteada
Si la expedición de facturas se realiza de manera manual, no existe obligación de cumplir el Reglamento aprobado por el Real Decreto 1007/2023. No obstante, si se utiliza un sistema o programa informático que soporte los procesos de facturación, se debe cumplir con dicho Reglamento o utilizar la aplicación informática que ofrezca la Administración Tributaria. Los tickets que no tengan consideración de factura no activan la obligación del RSIF.
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