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Ein spanisches Logistikunternehmen erkundigte sich nach der Besteuerung seiner Transport-, Lager- und Vertriebsdienstleistungen, wenn der Kunde ein Unternehmer eines anderen Mitgliedstaats ist. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion nicht der spanischen MwSt. unterliegt, da der Kunde über keine Betriebsstätte in Spanien verfügt.
Gestellte Frage: Im Hinblick auf die Umsatzsteuer die Besteuerung von Logistikdienstleistungen im Anwendungsbereich der Steuer.
Die Erbringung von Logistikdienstleistungen wird als Dienstleistung eingestuft. Wenn der Empfänger ein nicht in Spanien ansässiger Unternehmer oder Freiberufler ohne Betriebsstätte in Spanien ist, unterliegt die Leistung nicht der Umsatzsteuer im spanischen Hoheitsgebiet. In diesem Fall ist der Kunde im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens der Steuerschuldner, und die Anfragende muss diesen Hinweis auf der Rechnung anführen.
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