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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung einer Gesellschaftsbeteiligung in eine neue Einheit unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann und ob die vorliegenden Gründe als gültig anerkannt werden. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an Beteiligung und Eigentum erfüllt sind. Die vorgebrachten Gründe der familiären Umstrukturierung und der Vermögensverwaltung werden als wirtschaftlich begründet angesehen.
Cuestión planteada Si la operación planteada podría acogerse al régimen fiscal especial regulado en el capítulo VII del título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades. Y si los motivos económicos pueden considerarse como válidos a efectos de la aplicación del citado régimen especial.
La aportación no dineraria podrá acogerse al régimen especial del artículo 87 de la LIS si la entidad beneficiaria es residente en España, el aportante mantiene al menos un 5% de los fondos propios y la entidad no tiene como actividad principal la gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. Asimismo, los motivos de facilitar el relevo generacional, unificar la toma de decisiones familiar y proteger la continuidad del negocio se consideran motivos económicos válidos según el artículo 89.2 de la LIS.
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