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Es wurde angefragt, ob der Erhalt eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Gesetz zur Unterstützung von Unternehmern die steuerliche Ansässigkeit begründet. Die DGT stellt klar, dass die steuerliche Ansässigkeit nach den Kriterien des Artikels 9.1 des LIRPF bestimmt wird und nicht allein durch die Erteilung administrativer Genehmigungen.
Cuestión planteada El consultante plantea si el visado y el permiso de residencia concedidos conforme a la disposición adicional sexta de la Ley 14/2013, de 27 de septiembre, de apoyo a los emprendedores y su internacionalización, lleva aparejado la residencia fiscal en España.
La residencia fiscal no se adquiere ni se pierde mediante la concesión o denegación de un visado o permiso de residencia administrativa. Para ser residente fiscal se debe cumplir alguno de los requisitos del artículo 9.1 de la LIRPF, como la permanencia más de 183 días, el núcleo de intereses económicos o la residencia de la unidad familiar. El documento principal para acreditar la residencia fiscal es el certificado emitido por la AEAT.
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