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V0346-14 11. Februar 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · socimi

Anforderungen an Investitionen und Erträge können innerhalb von zwei Jahren nach Wahl des SOCIMI-Regimes erfüllt werden

Ein Unternehmen erkundigte sich nach den Anforderungen und Fristen für die Inanspruchnahme des Sonderregimes für SOCIMI. Die DGT stellt klar, dass bestimmte Voraussetzungen wie der Gesellschaftszweck und die Namensvorschrift der Aktien bereits vor der Wahl erfüllt sein müssen, während die Anforderungen an Investitionen und Erträge innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist erfüllt werden können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Es werden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Sondersteuerregime für börsennotierte Immobilien-Investmentgesellschaften aufgeworfen.

Die Entscheidung der DGT

Die Anforderungen an die Investition und die Herkunft der Einkünfte können von der sofortigen Erfüllung ausgenommen werden und in den zwei folgenden Jahren nach der Wahl erfüllt werden. Dennoch müssen der Hauptgesellschaftszweck und die Namenshaftigkeit der Aktien als Bedingung für die Wahl erfüllt sein. Die Berechnung der Zwei-Jahres-Fristen erfolgt von Datum zu Datum ab dem Datum der Wahl. Die Investitionsanforderung von 80 % berechnet sich nach dem Bruttowert der Vermögenswerte, ohne Abschreibungen oder Wertminderungen.

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