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Ein Gebrauchtwagenhändler erkundigt sich, ob er bei seinen Verkäufen die Sonderregelung für gebrauchte Gegenstände anwenden darf. Die DGT stellt fest, dass dies nicht zulässig ist, da die Fahrzeuge von Unternehmern oder Freiberuflern im Rahmen von steuerpflichtigen, aber nicht von der Steuer befreiten Umsätzen erworben wurden.
Cuestión planteada Aplicación del régimen especial de bienes usados, objetos de arte, antigüedades y objetos de colección a las entregas de vehículos efectuadas por el consultante.
El régimen especial de bienes usados no es aplicable cuando los bienes son adquiridos a empresarios o profesionales en entregas sujetas y no exentas de IVA. Según el artículo 135.uno.1º de la Ley 37/1992, este régimen solo se aplica si la adquisición se realiza a personas sin condición de empresario, a sujetos bajo régimen de franquicia con bienes de inversión, por entregas exentas específicas o a otros revendedores que ya aplicaran el régimen especial.
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