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V0341-16 27. Januar 2016 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · transmisiones patrimoniales onerosas

Urkunde zur Festlegung von Anteilen am Familienwohnsitz unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer oder der Grunderwerbsteuer auf Rechtsgeschäfte

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob die Urkunde zur Festlegung der Eigentumsverhältnisse an einer Wohnung (Privatvermögen und gemeinschaftliches Vermögen) der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass das Dokument weder eine Vermögensübertragung noch ein dokumentiertes Rechtsgeschäft mit wirtschaftlichem Gehalt darstellt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob, in Anbetracht dessen, dass es sich nicht um eine Einlage in die Gütergemeinschaft handelt, sondern um die Erklärung dessen, was bereits den Charakter eines Gemeinschaftsgutes hat, besagte Urkunde den Modalitäten der entgeltlichen Vermögensübertragung und dem variablen Satz der notariellen Urkunde für die Grunderwerbsteuer und dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegen würde.

Die Entscheidung der DGT

Die öffentliche Urkunde stellt keine Vermögensübertragung dar, da ihr Zweck darin besteht, die ungeteilten Anteile für die Eintragung in das Register zu bestimmen. Ebenso stellt sie keinen steuerpflichtigen Tatbestand für die variable Modalität der dokumentierten Rechtsgeschäfte dar, da sie keinen wertvollen Betrag oder Gegenstand zum Gegenstand hat. Die bloße Feststellung der Anteile am Familienwohnsitz entbehrt eines wirtschaftlichen Inhalts.

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