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V0337-19 15. Februar 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

EU-Beamte können ihre steuerliche und regionale Ansässigkeit in Spanien gemäß dem EU-Protokoll beibehalten

Eine EU-Beamtin mit Wohnsitz in Belgien erkundigte sich, ob sie ihre steuerliche Ansässigkeit in Spanien sowie ihre Zugehörigkeit zu einer autonomen Gemeinschaft behält. Die DGT entschied, dass sie gemäß dem EU-Protokoll die steuerliche Ansässigkeit in Spanien behält und somit auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der autonomen Gemeinschaft, in der sie bei Dienstantritt ansässig war.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1.- Comunidad Autónoma de residencia.

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