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Es wird geprüft, ob Arbeitnehmer, die vorübergehend nach Portugal entsandt werden, die Einkommensteuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass hierfür Voraussetzungen wie eine physische Versetzung, die Ausübung der Tätigkeit für eine nicht ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte im Ausland sowie die Anwendung einer vergleichbaren Steuer im betreffenden Land (kein Steueroasenstatus) erfüllt sein müssen.
Gestellte Frage In Bezug auf die an vorübergehend nach Portugal entsandten Arbeitnehmer gezahlten Einkünfte, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der in Buchstabe p) des Artikels 7 des Gesetzes 35/2006 über die Einkommensteuer der natürlichen Personen erfüllt sind.
Para aplicar la exención del artículo 7.p) de la LIRPF, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero, con el centro de trabajo fijado fuera de España. El destinatario debe ser una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero; si es una entidad vinculada, el servicio debe producir una ventaja o utilidad a la entidad destinataria según el artículo 18 de la LIS. Finalmente, en el territorio de realización debe aplicarse un impuesto de naturaleza idéntica o análoga y no ser un paraíso fiscal.
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