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Eine Steuerzahlerin erkundigt sich, ob latente Kapitalverluste in einem luxemburgischen Investmentfonds, der in Russland investiert, durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung steuerlich geltend gemacht werden können. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass unentgeltliche Übertragungen keinen Abzug von Kapitalverlusten ermöglichen, und warnt vor dem Risiko einer Steuerumgehung (Simulation), falls die Transaktion ausschließlich steuerlichen Zwecken dient.
Cuestión planteada Posibilidad de computar dichas pérdidas en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas mediante su transmisión onerosa o lucrativa.
En caso de transmisión lucrativa de participaciones de instituciones de inversión colectiva, no se computarán pérdidas patrimoniales en el IRPF según el artículo 33.5.c) de la LIRPF. Para transmisiones onerosas, la ganancia o pérdida se determina por la diferencia entre el valor de adquisición y el valor de transmisión (valor liquidativo o patrimonio neto). Si la operación tiene como fin exclusivo la obtención de una pérdida fiscal, podrían aplicarse las normas sobre simulación y conflicto de normas de la Ley General Tributaria.
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