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Ein Bankenverband erkundigt sich, ob die Übertragung der Hauptwohnung an eine Gesellschaft zur Verwaltung von Vermögenswerten (Asset Management Company), die nicht die ursprüngliche Bank ist, zur Tilgung einer Hypothekenschuld die Steuerbefreiungen bei der Einkommensteuer (IRPF) und der Grunderwerbsteuer (IIVTNU) rechtfertigt. Die Generaldirektion für Rechtssicherheit (DGT) stellt fest, dass die Dación in Zahlung ihren Charakter nicht verliert, wenn die Übertragung an einen Dritten aufgrund der Anordnung und Annahme durch den Gläubiger erfolgt.
Cuestión planteada Si a dichas entregas les resultan de aplicación las exenciones previstas para la dación en pago en la letra c) del apartado 1 del artículo 105 del texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales, y en la letra d) del apartado 4 del artículo 33 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La dación en pago a favor de un tercero distinto del acreedor hipotecario no desnaturaliza la operación si este impone la condición y la acepta como extintiva de la deuda. La exención en el IRPF y en el IIVTNU es aplicable siempre que se trate de la vivienda habitual, se cancele una deuda hipotecaria con entidad profesional y el deudor no disponga de otros bienes suficientes para pagar la deuda. La norma no exige que la transmisión se realice necesariamente a favor de la entidad de crédito.
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