Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0308-21 19. Februar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Abschreibung vermieteter Immobilien ohne wirtschaftliche Tätigkeit bis zum Anschaffungswert möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Abschreibung für ein durch Schenkung erhaltenes und vermietetes Objekt steuerlich geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Abschreibung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig ist. Dabei gilt eine jährliche Grenze von 3 % des höheren Wertes aus Anschaffungskosten oder Katasterwert (ohne Bodenwert) sowie eine kumulierte Grenze basierend auf dem Anschaffungswert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird angefragt, ob die Abschreibung für das genannte Lokal steuerlich geltend gemacht werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Vermietung keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, handelt es sich bei den Einnahmen um Einkünfte aus Immobilienkapital. Der jährliche abziehbare Abschreibungssatz darf 3 % des jeweils höheren Wertes aus den getätigten Anschaffungskosten oder dem Katasterwert (ohne Grund und Boden) nicht überschreiten. Bei grundstücksbezogenen Erwerben gegen Entgelt ist die Grenze für die kumulierte Abschreibung der Anschaffungswert (gemäß Art. 36 LIRPF), unter Ausschluss des Bodenwertes.

Kostenloses Erstgespräch buchen