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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Abhebung von Bargeld zur persönlichen Verwahrung und dessen anschließende Wiedereinzahlung steuerliche Auswirkungen hat. Die DGT stellt klar, dass diese Vorgänge kein Einkommen darstellen, weist jedoch darauf hin, dass der Steuerpflichtige die Herkunft der Mittel nachweisen muss.
Cuestión planteada Se consulta el tratamiento fiscal, por el IRPF, de la retirada y del reingreso en cuenta de dicho dinero.
La mera retirada y posterior ingreso de efectivo en una cuenta bancaria no se incluye en los supuestos que determinan la obtención de una renta sujeta a tributación según el artículo 6 de la LIRPF. No obstante, la DGT no puede calificar las consecuencias fiscales si el origen del dinero fuera distinto, por lo que el interesado debe acreditar el origen de los fondos ingresados.
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