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V0297-21 18. Februar 2021 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · conmutación del usufructo

Umwandlung des Nießbrauchs per Testament unterliegt der Besteuerung als Erwerb des Volleigentums

Es wird geprüft, ob die durch den Erblasser ausdrücklich autorisierte Umwandlung des universellen Nießbrauchs in das Volleigentum ein separates Rechtsgeschäft darstellt. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um ein neues Geschäft handelt, da dies dem Willen des Erblassers und nicht dem der Erben entspricht. Folglich erfolgt die Besteuerung als Erwerb der Güter im Volleigentum infolge des Todes (mortis causa).

Die gestellte Frage

Fragestellung 1) Besteuerung der Umwandlung des gesamten oder eines Teils des universellen Nießbrauchs in einer testamentarischen Erbfolge unter dem geltenden Recht (spanisches Bürgerliches Gesetzbuch) in den Fällen, in denen der Erblasser die Beteiligten (Ehegatten und Erben) ausdrücklich ermächtigt hat, falls sie es wünschen, den gesamten oder einen Teil des universellen Nießbrauchs umzuwandeln und ihnen das volle Eigentum an bestimmten Vermögenswerten zuzuweisen, sofern deren Wert innerhalb des freien Verfügungsanteils liegt.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Umwandlung des Nießbrauchs aufgrund einer testamentarischen Bestimmung (Wille des Erblassers) und nicht durch den Willen der Parteien erfolgt, liegt kein von der Erbausschlagung bzw. -annahme abwehendes Rechtsgeschäft vor. In diesem Fall finden weder Artikel 57 des RISD noch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs über getrennte Rechtsgeschäfte Anwendung. Der Erwerb des Eigentums erfolgt rückwirkend zum Todestag des Erblassers und wird gemäß dem LISD als Erwerb mortis causa besteuert.

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