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V0289-19 13. Februar 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Der steuerliche Wohnsitz wird durch die physische Präsenz oder durch den Ort des Zentrums der Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen bestimmt

Ein in Großbritannien ansässiger deutscher Staatsangehöriger erkundigt sich, ob seine Ernennung zum Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft dazu führt, dass er in Spanien steuerpflichtig wird. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass er auch ohne den Aufenthalt von 183 Tagen als steuerlicher Resident gelten kann, sofern sich der Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen oder seiner Tätigkeiten in Spanien befindet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Festzustellen, ob die Person in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 nicht als steuerlicher Resident in Spanien gilt.

Die Entscheidung der DGT

La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días en el año natural o por radicar en España el núcleo principal o la base de las actividades o intereses económicos. En caso de conflicto de residencia con Reino Unido, se aplicarán las reglas de desempate del Convenio para evitar la doble imposición entre ambos Estados. La valoración de si el núcleo de actividades se encuentra en España es una cuestión de hecho que corresponde a la inspección tributaria.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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