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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob bei der Veräußerung von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft die Befreiung von der Körperschaftsteuer in Anspruch genommen werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe und den steuerlichen Sitz erfüllt sind.
Cuestión planteada
La exención del artículo 21.3 de la LIS es aplicable a las rentas obtenidas por la transmisión de participaciones en una entidad residente si se cumplen los requisitos de participación del apartado 1.1.a) y, en caso de entidades no residentes, el requisito de tributación del apartado 1.1.b). Si se opta por el criterio de caja del artículo 11.4 de la LIS, la exención se aplicaría a medida que se entiendan obtenidas las rentas.
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