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Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob die Übertragung ihrer Hauptwohnung durch Dación en pago (Leistung anstelle einer Geldzahlung) an eine Asset-Management-Gesellschaft (die nicht der Gläubiger ist) die Anwendung von Befreiungen bei der Einkommensteuer (IRPF) und der Grunderwerbsteuer (IIVTNU) ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass die Dación en pago ihren Charakter nicht verliert, wenn der Gläubiger die Übertragung an einen Dritten zur Tilgung der Schuld anordnet.
Cuestión planteada Si a la transmisión de la vivienda les resultarán de aplicación las exenciones previstas en la letra c) del apartado 1 del artículo 105 del texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales, y en la letra d) del apartado 4 del artículo 33 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La dación en pago a favor de un tercero autorizado e impuesto por la entidad acreedora debe ser objeto de la exención en el IIVTNU y en el IRPF, siempre que se cumplan los requisitos legales. No se exige que la transmisión se haga a favor de la propia entidad de crédito. La exención requiere que sea la vivienda habitual, que se haga para cancelar una deuda hipotecaria con entidad profesional y que el deudor no disponga de otros bienes suficientes para evitar la enajenación.
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