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V0257-20 4. Februar 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención

Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit

Ein Arbeitnehmer, der für Beratungs- und Schulungszwecke bei Handelsvertretern im Ausland tätig ist, fragt nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung möglich ist, wenn die Arbeiten tatsächlich außerhalb Spaniens für eine nicht ansässige Einheit in Ländern mit vergleichbarer Besteuerung, die keine Steueroasen sind, ausgeführt werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si le resulta de aplicación la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.

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