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V0226-23 13. Februar 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · movilidad geográfica

Zulässigkeit des Abzugs von 2.000 Euro für geografische Mobilität bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er den Abzug für geografische Mobilität geltend machen kann, nachdem er seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen von Albacete nach Cuenca verlegt hatte und zuvor als Arbeitssuchender gemeldet war. Die DGT stellt klar, dass der Abzug zulässig ist, sofern die Voraussetzungen des Wohnsitzwechsels und die Anmeldung bei der Arbeitsagentur erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Erhöhung der abziehbaren Ausgaben für geografische Mobilität in der Einkommensteuererklärung (IRPF) angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Erhöhung von 2.000 Euro pro Jahr ist im Veranlagungszeitraum der Wohnsitzverlegung sowie im darauffolgenden Zeitraum für Arbeitslose anwendbar, die beim Arbeitsamt gemeldet sind und eine Stelle annehmen, die eine Verlegung ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes erfordert. Die neue Gemeinde muss nicht zwingend der Ort der Arbeitsstelle sein, aber die Arbeit muss die Wohnsitzverlegung erfordern. Der Steuerpflichtige muss die Wohnsitzverlegung und deren Notwendigkeit durch rechtlich zulässige Beweismittel nachweisen.

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