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Eine in Spanien geheiratete Studentin erkundigt sich nach ihrem steuerlichen Wohnsitz im Jahr 2019. Die Finanzbehörde stellt klar, dass sie aufgrund eines Aufenthalts von mehr als 183 Tagen im Land die Kriterien für den spanischen steuerlichen Wohnsitz erfüllt.
Cuestión planteada Residencia fiscal de la consultante en el período impositivo 2019.
La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días en el año natural, computando las ausencias esporádicas salvo que se acredite residencia en otro país. Si concurre este criterio o el de tener el núcleo de intereses económicos en España, se es residente fiscal. En caso de conflicto de residencia con Colombia, se aplicará el Convenio para evitar la doble imposición.
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