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Es wird die steuerliche Behandlung von Beträgen erörtert, die als Entschädigung für eine vorübergehende Wohnsitznahme bei Dienstreisen in andere Ortschaften gezahlt werden. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind, sofern sie Verpflegungs- und Übernachtungskosten decken, die festgelegten Tageshöchstgrenzen nicht überschreiten und der Arbeitnehmer nicht länger als neun aufeinanderfolgende Monate im selben Gemeindegebiet verbleibt.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal que, a efectos del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, debe darse a las indicadas cantidades.
Las asignaciones para gastos de manutención y estancia no están sujetas a IRPF si cumplen tres requisitos: compensar gastos de hostelería, no superar los límites cuantitativos diarios y no exceder un periodo continuado de nueve meses en el mismo municipio. El cómputo de los nueve meses se realiza de fecha a fecha y no se interrumpe por el cambio de año. Si el trabajador regresa a un municipio donde estuvo previamente, el cómputo de los nueve meses se reinicia, salvo que se considere que no hubo alteración del destino.
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