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V0204-25 19. Februar 2025 · SG de Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · seguro colectivo

Die Invaliditätsentschädigung einer Kollektivversicherung wird als Arbeitslohn ohne Abzug besteuert

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach der Besteuerung eines Kapitals, das aufgrund einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit aus einer Kollektivversicherung gezahlt wurde. Die DGT stellt fest, dass die Leistung als Arbeitslohn gilt und keinen Abzug von 30 Prozent zulässt, sofern die Versicherung Rentenverpflichtungen umsetzt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1-Besteuerung der erhaltenen Leistung

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Invalidität bei Kollektivversicherungen, die Rentenverpflichtungen instrumentalisieren, werden gemäß Artikel 17.2.a) 5. der LIRPF als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft. Diese Einkünfte sind in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Zudem sind sie von der in Artikel 18 der LIRPF vorgesehenen Ermäßigung von 30 Prozent ausgeschlossen.

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