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V0202-23 8. Februar 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · extinción de condominio

Die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft mit finanzieller Abfindung unterliegt der AJD-Steuer und nicht der Grunderwerbsteuer

Der Steuerpflichtige beabsichtigt, eine Miteigentümergemeinschaft an einem Grundstück aufzulösen, indem er das Alleineigentum übernimmt und die übrigen Miteigentümer durch Geldzahlungen (in bar und in Raten) entschädigt. Die DGT stellt fest, dass es sich bei dieser Auflösung mit Ausgleichszahlung nicht um eine entgeltliche Übertragung handelt, sondern um eine Steuerpflicht aufgrund dokumentierter Rechtsgeschäfte (AJD).

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung bei der Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung der Gütergemeinschaft durch die Zuteilung einer unteilbaren Immobilie an einen einzelnen Miteigentümer, der den Überschuss in bar ausgleicht, stellt gemäß Art. 7.2.B des TRLITPAJD keine entgeltliche Vermögensübertragung dar. Der Vorgang unterliegt dem gestuften Satz der dokumentierten Rechtsakte (AJD). Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des ex novo erworbenen Anteils gemäß Art. 30 des TRLITPAJD.

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