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V0200-25 19. Februar 2025 · SG de Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · planes de previsión asegurados

Der 40 %ige Abzug kann auf die Auszahlung von versicherten Vorsorgeplänen angewendet werden, die durch Beiträge bis 2006 finanziert wurden

Es wird angefragt, ob es möglich ist, den Abzug von 40 % bei der teilweisen Auszahlung eines versicherten Vorsorgeplans anzuwenden. Die DGT antwortet, dass dies auf den Teil der bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträge möglich ist, sofern die Fristen und Anforderungen der zwölften Übergangsbestimmung eingehalten werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Möglichkeit der Anwendung des Abzugs von 40 Prozent auf die Teilabfindung, die dem versicherten Vorsorgeplan entspricht.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus versicherten Vorsorgeplänen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Auszahlung als Kapital kann der Abzug von 40 % auf den Teil angewendet werden, der den bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträgen entspricht. Hierfür müssen mehr als zwei Jahre seit der ersten Beitragszahlung vergangen sein und die Leistung muss innerhalb der in der zwölften Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) festgelegten Frist bezogen werden. Bei einer Kombination von Zahlungen findet der Abzug auf den als Kapital ausgezahlten Teil Anwendung.

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