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V0198-16 21. Januar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Steuerliche Ansässigkeit und Besteuerung der Beamtenrente hängen vom Wohnsitz in Kolumbien ab

Ein Beamter, der plant, im Ruhestand mindestens sechs Monate pro Jahr in Kolumbien zu leben, erkundigt sich nach seinen steuerlichen Pflichten. Die DGT erläutert, dass die Besteuerung davon abhängt, ob die steuerliche Ansässigkeit in Spanien oder in Kolumbien festgestellt wird und wie das Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Verpflichtungen.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien beibehält, unterliegt er mit seinem Welteinkommen der Einkommensteuer (IRPF). Wenn er in Kolumbien ansässig ist, wird die vom spanischen Staat gezahlte Beamtenpension gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen ausschließlich in Spanien besteuert. Im Falle eines Wohnsitzes in Kolumbien muss er in Spanien zudem für die Zurechnung der Einkünfte aus der in spanischem Hoheitsgebiet unterhaltenen Wohnung mittels der Steuer auf nicht ansässige Einkünfte (IRNR) steuerpflichtig sein.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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