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V0193-16 20. Januar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · coeficientes de abatimiento

Anwendung von Abschreibungssätzen abhängig davon, ob die Verpachtung als gewerbliche Tätigkeit oder als isolierte Vermögensverwaltung gilt

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er Reduktionssätze auf den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von 1981 geerbten und seither verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung dieser Reduktion davon abhängt, ob die Verpachtung als gewerbliche Vermietung oder als Verpachtung eines isolierten Vermögensgegenstandes einzustufen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Abschlagssätze bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der Immobilien angewendet werden können.

Die Entscheidung der DGT

Wird die Vermietung als gewerbliche Vermietung eingestuft, gelten die Immobilien als einem Gewerbebetrieb zugeordnete Wirtschaftsgüter, und die Reduktionssätze der neunten Übergangsbestimmung finden keine Anwendung. Handelt es sich bei der Vermietung um ein einzelnes Wirtschaftsgut, gelten sie als nicht zugeordnete Wirtschaftsgüter, und die Sätze können angewendet werden, es sei denn, die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit sind erfüllt. Die Einstufung als gewerbliche Vermietung setzt voraus, dass der Mieter eine wirtschaftliche Einheit mit eigener Existenz erhält.

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