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V0188-16 20. Januar 2016 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · residencia fiscal

Verkauf von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft durch in den VAE ansässigen spanischen Staatsangehörigen unterliegt der IRNR

Ein spanischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten erkundigt sich, ob er das Doppelbesteuerungsabkommen beim Verkauf von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass er aufgrund seiner spanischen Staatsangehörigkeit die Wohnsitzvoraussetzungen des Abkommens nicht erfüllt und daher in Spanien der IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige) unterliegt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob eine von den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung die Anwendung des spanisch-emiratischen Abkommens ermöglicht und ob der Kapitalgewinn in Spanien steuerpflichtig wäre.

Die Entscheidung der DGT

Um gemäß dem Abkommen in den VAE ansässig zu sein, müssen natürliche Personen Staatsangehörige dieses Staates sein. Da der Steuerpflichtige spanischer Staatsangehöriger ist, kann das spanisch-emiratische Abkommen nicht angewendet werden. Daher unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR).

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