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Eine spanische Arbeitnehmerin mit einem in Spanien geschlossenen Vertrag für eine Tätigkeit in der Schweiz bei gleichzeitigem Wohnsitz in Frankreich erkundigt sich nach der anzuwendenden Quellensteuer. Die DGT stellt klar: Bei Verlust des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien kann das Unternehmen über ein spezifisches Verfahren die Quellensteuer für Nichtansässige (IRNR) anwenden; wird die Arbeit jedoch tatsächlich im Ausland ausgeübt, unterliegen diese Einkünfte nicht der spanischen IRNR.
Cuestión planteada Tipo de retención de IRPF que tiene que aplicar la empresa en su nómina, y si es necesario realizar algún trámite en la AEAT.
Si el trabajador pierde la residencia fiscal en España, puede comunicar su cambio a la Administración mediante el modelo 247 para que se le apliquen retenciones de IRNR. No obstante, si el trabajador es no residente y el trabajo se realiza efectivamente fuera de España, la renta no se considera obtenida en territorio español según el TRLIRNR. En este caso, la renta no está sujeta a retención o ingreso a cuenta de IRNR, aunque la empresa debe incluirla en su resumen anual de retenciones.
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