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V0173-25 14. Februar 2025 · SG de Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Leistungen aus Pensionsplänen und Löhne gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Der Anfragende erkundigt sich nach der Besteuerung von Beträgen aus der Auszahlung eines Pensionsplans sowie nach seinen Arbeitseinkünften. Die DGT stellt klar, dass beide Konzepte als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten und in die allgemeine Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) einzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung der im Rahmen der Einkommensteuer erhobenen Beträge.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Rentenplänen und Beträge, die unter der Annahme des Artikels 8.8 des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Regelung von Rentenplänen und Rentenfonds erhoben werden, gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sowohl die Leistung als auch die Gehaltsvergütungen müssen gemäß den Artikeln 45 und 48 des LIRPF in die allgemeine Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF) einbezogen werden.

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