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V0168-17 24. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · inmovilizado material

Abziehbarkeit von Wertminderungen bei Geflügel: Abhängig von der buchhalterischen Einstufung als Sachanlage oder Vorrat

Ein Geflügelunternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Abziehbarkeit von Verlusten durch Krankheiten bei seinen Beständen. Die DGT stellt klar, dass bei einer Einstufung als Sachanlage die Wertminderung nicht direkt, sondern über die Abschreibung der steuerlichen Differenz geltend gemacht werden kann. Werden die Tiere hingegen als Vorrat behandelt, ist die Wertminderung unmittelbar abziehbar.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzugsfähigkeit beider Vorschläge in der Körperschaftsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die Vögel materiellen Anlagevermögen sind, sind Wertminderungsverluste steuerlich nicht abzugsfähig, wobei die Differenz zwischen dem Buchwert und dem steuerlichen Wert nach der Abschreibungsmethode gemäß Artikel 20 des LIS zu integrieren ist. Wenn die Vögel den buchhalterischen Status von Vorräten haben, sind Wertminderungsverluste steuerlich abzugsfähig. Hinsichtlich der Abschreibung des Anlagevermögens ist diese abzugsfähig, wenn sie der tatsächlichen Abnutzung gemäß Artikel 12 des LIS entspricht.

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