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V0157-25 13. Februar 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Landwirtschaftliche, viehwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für die Grenze der objektiven Schätzung als ähnlich betrachtet werden

Es wird angefragt, ob verschiedene Tätigkeiten von Personengesellschaften, an denen dieselben Personen beteiligt sind, für die gemeinsame Berechnung der Grenzwerte nach der Methode der objektiven Schätzung als identisch oder ähnlich betrachtet werden können. Die DGT antwortet, dass diese Tätigkeiten gemäß der diese Methode ausarbeitenden Verordnung als ähnlich anzusehen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die genannten Tätigkeiten zum Zwecke der Methode der objektiven Schätzung als identisch oder ähnlich betrachtet werden können.

Die Entscheidung der DGT

Für die Methode der objektiven Schätzung sind die in der Anordnung HAC/1359/2023 enthaltenen landwirtschaftlichen, viehwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten als ähnlich zu betrachten. Dies bedeutet, dass die gemeinsame Berechnung der gegenseitig ausschließenden Größen angewendet wird, wenn zusätzlich eine gemeinsame Leitung sowie die Nutzung gemeinsamer persönlicher oder materieller Mittel vorliegen.

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