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Eine Gemeinde erkundigt sich, ob der Kauf von Wasser von einem kommunalen Wirtschaftsunternehmen zur Weiterleitung an das eigene Versorgungsunternehmen der Umsatzsteuer unterliegt und ob der Vorsteuerabzug möglich ist. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang steuerpflichtig ist und der Abzug davon abhängt, ob das Wasser für steuerpflichtige oder nicht steuerpflichtige Umsätze verwendet wird.
Gestellte Frage Unterwerfung der Wasserlieferung, die der Anfragende zugunsten seiner eigenen kommunalen Körperschaft tätigt, der Umsatzsteuer. Im vorliegenden Fall, ob die aus diesen Erwerben resultierenden Umsatzsteuerbeträge abzugsfähig wären.
La adquisición de agua se considera una entrega de bienes sujeta a IVA, incluso si el Ayuntamiento actúa como comisionista en nombre propio. El derecho a la deducción de las cuotas soportadas requiere que el consultante sea empresario o profesional y que el agua se destine a operaciones sujetas y no exentas. Si se realizan simultáneamente operaciones sujetas y no sujetas, se deberá aplicar un criterio razonable y homogéneo de imputación, preferentemente el financiero.
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