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V0146-21 1. Februar 2021 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · explotación agraria prioritaria

Fünfjährige Frist zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Vorrangbetriebs beginnt mit dem Todesfall

Eine Steuerpflichtige möchte wissen, wann die fünfjährige Frist für die Schenkung von Grundstücken eines landwirtschaftlichen Vorrangbetriebs endet, ohne die im Rahmen der Erbschaft gewährte Ermäßigung zu verlieren. Die DGT stellt klar, dass die Berechnung dieser Frist mit dem Datum des Todes des Erblassers beginnt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wann ist die fünfjährige Frist erfüllt, die das Gesetz aufgrund des Status als vorrangiger Betrieb vorschreibt, das Grundstück in Eigentum zu halten, um die Schenkung so ausführen zu können, dass die zum damaligen Zeitpunkt in Abzug gebrachten Steuern nicht beeinträchtigt werden.

Die Entscheidung der DGT

Die fünfjährige Frist, in der die Grundstücke eines vorrangigen landwirtschaftlichen Betriebs nicht veräußert, vermietet oder übertragen werden dürfen, beginnt mit dem Tag des Steuerveranlagungszeitpunkts. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch wirken sich die Folgen der Erbanahme auf den Zeitpunkt des Todes zurück, welcher somit die zeitliche Referenz für die Berechnung der Frist darstellt.

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