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V0139-25 12. Februar 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · cesión de alumnos

Die Übertragung von Fahrschülern zwischen Fahrschulen unterliegt der MwSt., da es sich nicht um eine Bildungsleistung handelt

Ein mit Fahrschulen kooperierendes Unternehmen fragt an, ob die Vermittlung von Schülern aufgrund der Tätigkeit als Bildungsleistung von der Umsatzsteuer befreit ist. Die DGT stellt klar, dass die Vermittlung von Schülern eine eigenständige Dienstleistung darstellt, die unabhängig von der Ausbildung ist und daher dem Regelsatz unterliegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Überlassung von Fahrschülern von der Umsatzsteuer befreit sein könnte, da sie im Zusammenhang mit Fahrausbildungsaktivitäten steht, die gemäß Artikel 20 des Gesetzes 37/1992 über die Umsatzsteuer von der Steuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

La cesión de alumnos entre autoescuelas constituye una prestación de servicios independiente de los servicios de formación. En ningún caso le resulta aplicable la exención del artículo 20.Uno.9º de la Ley 37/1992. Esta operación está sujeta al Impuesto sobre el Valor Añadido con el tipo general del 21 por ciento.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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