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V0137-26 27. Januar 2026 · SG de Impuestos sobre el Consumo Analyse ausstehend
IVA · tipo impositivo

Bau von Schwimmbecken unterliegt dem Regelsatz von 21 %; Reverse-Charge-Verfahren möglich

Ein Poolbauunternehmen erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz und der Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens bei der Rechnungsstellung an einen Bauträger. Die DGT stellt klar, dass der Bau von Schwimmbecken nicht als Teil des Hochbaus für den ermäßigten Steuersatz gilt und daher der Regelsatz von 21 % anzuwenden ist.

Analyse ausstehend. Diese Auskunft wurde vom automatischen Erfassungssystem identifiziert und indexiert. Das BMC-Team wird die Analyse in klarer Sprache innerhalb von 24 Stunden abschließen.

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