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Der Steuerpflichtige fragt, wie der Verkauf einer ausgeübten Verkaufsoption (Put) besteuert wird, die ihn dazu verpflichtet, Aktien zu einem Preis über dem Marktwert zu kaufen. Die DGT antwortet, dass diese Vorgänge als Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste innerhalb der Sparbasis besteuert werden.
Gestellte Frage: Besteuerung der durchgeführten Vorgänge.
Geschäfte mit Finanzoptionen an regulierten Märkten werden als Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste besteuert, es sei sich denn, sie dienen der Absicherung einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Im Falle einer mit Lieferung des Basiswerts ausgeübten Verkaufsoption erzielt der Optionsverkäufer einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust, der sich aus der Differenz zwischen der vereinnahmten Prämie und der Differenz zwischen dem Marktwert des erworbenen Basiswerts und dem Ausübungspreis abzüglich der Kosten berechnet. Der Basiswert gilt zum Marktwert als erworben.
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