Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0134-25 12. Februar 2025 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · renta mundial

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie in Marokko kann sowohl in Marokko als auch in Spanien steuerpflichtig sein

Ein in Spanien steuerpflichtiger Resident erkundigt sich, ob der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie in Marokko ausschließlich in diesem Land steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen beide Staaten das Besteuerungsrecht für dieses Einkommen haben, wobei in Spanien die Befreiung unter Progressionsvorbehalt Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der Gewinn, der sich aus der Veräußerung der in Marokko gelegenen Immobilie ergeben könnte, ausschließlich in diesem Land besteuert wird und in Spanien (unter Berücksichtigung der Progressivität) von der Besteuerung befreit bleibt.

Die Entscheidung der DGT

Al ser residente en España, el contribuyente tributa por su renta mundial. El Convenio entre España y Marruecos permite que la ganancia por la enajenación de bienes inmuebles se someta a imposición en el Estado donde estén situados. Por tanto, la renta podrá ser gravada tanto en Marruecos como en España. En España, la renta se considerará exenta con progresividad, integrándose para calcular el tipo medio de gravamen aplicable al resto de rentas.

E-Mail
Kontakt