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Es wird angefragt, ob die Beihilfe der Gemeinschaft Madrid für die Einstellung von Hauspersonal zur Betreuung von Kindern unter 12 Jahren steuerfrei ist. Die DGT antwortet mit Ja, da es sich um eine öffentliche Beihilfe handelt, die mit der Betreuung minderjähriger Kinder verknüpft ist.
Fragestellung: Ob die genannte Beihilfe gemäß Artikel 7 z) des LIRPF steuerfrei ist.
Der für die Einstellung einer Haushaltshilfe zur Betreuung von Kindern unter 12 Jahren erhaltene Zuschuss ist eine von der Gemeinschaft Madrid gewährte öffentliche Beihilfe zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Da es sich um eine Leistung im Zusammenhang mit der Betreuung minderjähriger Kinder handelt, gilt sie gemäß Artikel 7 z) des Einkommensteuergesetzes als steuerfreie Einnahme.
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