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Ein Verband der chemischen Industrie hat angefragt, ob BigBags, GRGs oder Flexitanks der Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen unterliegen. Die DGT hat bestätigt, dass dies der Fall ist, sofern sie die Definition einer Verpackung erfüllen, Kunststoff enthalten und nicht für mehrere Rotationen oder Befüllungen konzipiert wurden.
Cuestión planteada En relación con el Impuesto especial sobre los envases de plástico no reutilizables, se plantea si los denominados BigBags, GRGs o Flexitanks se encuentran incluidos en el ámbito objetivo del impuesto.
Los productos consultados están incluidos en el ámbito del impuesto si están diseñados para contener, proteger, manipular, distribuir y presentar mercancía, contienen plástico y son no reutilizables. Se considera reutilizable aquel envase concebido y comercializado para realizar múltiples circuitos o rotaciones, o para ser rellenado. La reutilización debe acreditarse mediante certificación bajo la norma UNE-EN 13429:2005 o cualquier otro medio de prueba admisible en derecho.
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