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Ein in einer Zugewinngemeinschaft lebender Steuerpflichtiger fragt an, ob er die Reinvestitionsbefreiung auf 100 % des Veräußerungserlöses seiner Alleineigentumswohnung anwenden kann, wenn er mit seinem Ehepartner eine neue Wohnung erwirbt. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur auf den Teil anwendbar ist, der den Erwerb des Eigentumstitels für ihn begründet. In diesem Fall entspräche dies 50 %, sofern die neue Wohnung in das gemeinschaftliche Vermögen übergeht.
Cuestión planteada Si podrá aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual en función del 100% del importe que, obtenido en la venta, destine a la compra de la nueva casa o si la exención solo se aplicará en función del 50% de la reinversión al tener solo el 50% de la titularidad de la nueva vivienda habitual.
Para que exista reinversión, la cuantía debe implicar para el contribuyente la adquisición del título de propiedad sobre la nueva vivienda. Si la nueva vivienda se adquiere para la sociedad de gananciales, la reinversión para el contribuyente será solo el porcentaje de su participación en dicha sociedad, es decir, el 50%. El resto de la ganancia no estará exento si no se cumple este requisito de titularidad.
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