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V0118-19 18. Januar 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Abzug von Spenden in der Einkommensteuer: Anforderungen an die Empfängerorganisation

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Beiträge an einen Verein für Angehörige von Erkrankten steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass ein Abzug nur möglich ist, wenn die Organisation die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 erfüllt oder als gemeinnützige Vereinigung anerkannt ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit der gezahlten Jahresbeiträge.

Die Entscheidung der DGT

Der Anspruch auf Abzug von Spenden gemäß Artikel 68.3 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) hängt von der Art der empfangenden Einheit ab. Diese muss eine gemeinnützige Einrichtung gemäß den Artikeln 2 und 16 des Gesetzes 49/2002 sein, eine rechtlich anerkannte Stiftung, die gegenüber der Aufsichtsbehörde rechenschaftspflichtig ist, ein als gemeinnützig anerkannter Verein oder eine ausländische Stiftung mit einer im Stiftungsregister eingetragenen Delegation. Ohne den Nachweis, dass die Einheit diese Bedingungen erfüllt, kann der Anspruch auf den Abzug nicht festgestellt werden.

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