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Eine natürliche Person beabsichtigt, eine Beteiligung von 25 % an einer Holdinggesellschaft in eine neue Gesellschaft einzubringen. Die DGT prüft, ob der Vorgang unter das Regime der Steuerneutralität in der Körperschaftsteuer fallen kann und ob die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Vermögenssteuer erfüllt sind.
Cuestión planteada
Para aplicar el régimen de neutralidad fiscal en la aportación de acciones, la entidad receptora debe ser residente en España y la entidad aportada no puede tener como actividad principal la gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. Si se cumplen los requisitos, los valores y la antigüedad de las participaciones se mantienen. Respecto al Impuesto sobre el Patrimonio, la exención en la nueva entidad será posible si el sujeto ejerce funciones de dirección y percibe una remuneración superior al 50% de sus rendimientos totales.
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