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Eine natürliche Person beabsichtigt, eine Beteiligung von 25 % an einer Holdinggesellschaft in eine neue Gesellschaft einzubringen. Die DGT prüft, ob dieser Vorgang unter das Regime der steuerlichen Neutralität der Körperschaftsteuer fallen kann und ob die Befreiung von der Vermögenssteuer gewährt wird.
Cuestión planteada
La aportación de acciones puede acogerse al régimen de neutralidad fiscal si la entidad receptora es residente en España, la participación es igual o superior al 5% y la entidad no tiene como actividad principal la gestión de un patrimonio mobiliario o inmobiliario. En este caso, los valores y la antigüedad de las participaciones se mantienen. Respecto al Impuesto sobre el Patrimonio, la exención en la nueva entidad será aplicable si se cumplen los requisitos de actividad, participación mínima y funciones de dirección con remuneración superior al 50% de los rendimientos totales.
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