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V0109-17 20. Januar 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · derecho a la deducción

Vorsteuerabzug bei Renovierungsarbeiten möglich, wenn die Immobilie einer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeit dient

Eine Privatperson erkundigt sich, ob die Vorsteuer aus Renovierungsarbeiten an einer Immobilie abgezogen werden kann, die sie an ein Unternehmen zur touristischen Nutzung vermieten möchte. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung an ein Unternehmen, welches die Immobilie zur touristischen Nutzung untervermietet, eine steuerpflichtige und nicht befreite Leistung darstellt, was den Vorsteuerabzug für die Renovierungskosten ermöglicht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit des Abzugs der im Zuge der Renovierung dieser Immobilie angefallenen Kosten.

Die Entscheidung der DGT

Der Anfragende hat den Status eines Unternehmers oder Projektentwicklers, da er die Immobilie einer wirtschaftlichen Verwertung widmet. Die Vermietung an ein Unternehmen, das zur touristischen Nutzung untervermietet, unterliegt der Umsatzsteuer und ist nicht von dieser befreit. Daher können die im Zuge der Renovierung angefallenen Kosten abgezogen werden, wenn die Immobilie voraussichtlich einer steuerpflichtigen und nicht befreiten Tätigkeit gewidmet wird, unter Erfüllung der Anforderungen der Artikel 111 ff. des Gesetzes 37/1992.

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