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Es wird angefragt, ob eine gerichtlich festgesetzte Leibrente nach einem Verkehrsunfall von der Befreiung aufgrund von Haftpflichtansprüchen profitieren kann. Die DGT antwortet, dass die Befreiung auf den gerichtlich anerkannten Betrag anwendbar ist, einschließlich der Zahlungsweise in Form einer Rente.
Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung der in Artikel 7.d) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Befreiung auf die genannte Entschädigung, einschließlich der Leibrente.
Entschädigungen aus zivilrechtlicher Haftung für Personenschäden sind in der gesetzlich oder gerichtlich anerkannten Höhe befreit. Wenn sowohl der Betrag als auch die Zahlungsweise (Kapital oder Rente) gerichtlich anerkannt werden, ist die Befreiung in Bezug auf den anerkannten Betrag vollständig. Die Befreiung erstreckt sich auf die Leibrente, auch wenn die Übernahme durch einen neuen Versicherer außerhalb des Willens der Betroffenen liegt.
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