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Der Anfragende möchte wissen, ob er bei der Auszahlung seines Rentenplans infolge einer betriebsbedingten Kündigung im Jahr 2024 die 40 %-Reduktion für vor 2007 geleistete Beiträge in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar: Sofern der Plan eine vorzeitige Auszahlung bei Kündigung zulässt, tritt der Renteneintritt (Ruhestandseintritt) zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein, was die Anwendung der Reduktion unter Einhaltung der Fristen ermöglicht.
Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung der im Übergangsregime vorgesehenen Ermäßigung von 40 Prozent im Geschäftsjahr 2024.
Si el plan de pensiones permite el pago anticipado de la jubilación por despido colectivo, la contingencia de jubilación acaece cuando se extingue la relación laboral y se pasa a situación legal de desempleo. Al acaecer la contingencia en 2024, el plazo para aplicar la reducción del 40% sobre la parte de aportaciones anteriores a 2007 finaliza el 31 de diciembre de 2026. La reducción es aplicable si la prestación se percibe en forma de capital o si se combina con otros pagos, aplicándose solo a la parte percibida como capital.
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