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V0102-21 28. Januar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · arrendamiento de negocio

Geschäftsvermietung führt zur steuerlichen Zuordnung der Immobilien zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Ein Ehepaar im Ruhestand erkundigt sich, ob ihre an eine Gesellschaft ihrer Kinder vermieteten landwirtschaftlichen Flächen als zum Wirtschaftsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter gelten. Die DGT erläutert den Unterschied zwischen der Vermietung eines Geschäftsbetriebs und der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob diese Grundstücke im Sinne der Einkommensteuer als dem Wirtschaftsbetrieb zugehörige Vermögensgegenstände gelten.

Die Entscheidung der DGT

Ein Geschäftsmietverhältnis liegt vor, wenn der Mieter eine wirtschaftliche Einheit mit eigenem Bestand und unmittelbarer Verwertbarkeit erhält. In diesem Fall gelten die Grundstücke als dem Wirtschaftsbetrieb zugehörige Vermögensgegenstände, ohne Anwendung von Abschlagssätzen auf den Veräußerungsgewinn. Handelt es sich um die Vermietung eines isolierten Gegenstandes, so gilt dieser nicht als dem Wirtschaftsbetrieb zugehörig, es sei denn, die Voraussetzung eines mindestens einen Vollzeitbeschäftigten ist erfüllt.

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